Abrechnungsbescheid

Über Streitigkeiten, die die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis betreffen, entscheidet die Finanzbehörde durch Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO). Die Ansprüche beruhen in aller Regel auf Steuerbescheiden (§ 218 Abs. 1 AO). Der Streit, über den mit dem Abrechnungsbescheid entschieden wird, bezieht sich darauf, ob bestimmte, festgesetzte und unstreitige Ansprüche (Steuer-, Vergütungs-Haftungsansprüche) noch … wei­ter­le­sen

AEO (Authorised Economic Operator)

Der AEO, auch „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ genannt, ist ein besonders zuverlässiger und vertrauenswürdiger Wirtschaftsbeteiligter. Die Zuverlässigkeit wird anhand der Kriterien Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften, zufriedenstellendes Buchführungssystem, Zahlungsfähigkeit und ggf. angemessene Sicherheitsstandards bewertet. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.

AEOC

AEO Customs Simplifications = AEO-Bewilligung “Zollrechtliche Vereinfachungen”. Der AEOC ist eine von drei Varianten, in denen der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erteilt wird. Der AEOC kann zollrechtliche Vereinfachungen in Anspruch nehmen.

AEOC und AEOS

AEO-Bewilligung “Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit” (sogenannte kombinierte Bewilligung). Der AEOC und AEOS ist eine von drei Varianten, in denen der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erteilt wird. Der AEOC und AEOS kann zollrechtliche Vereinfachungen und sicherheitsrelevante Erleichterungen in Anspruch nehmen, vereint also die Vorteile des AEOC und des AEOS.

AEOS

AEO Security and Safety = AEO-Bewilligung “Sicherheit”. Der AEOC ist eine von drei Varianten, in denen der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erteilt wird. Der AEOS kann sicherheitsrelevante Vereinfachungen in Anspruch nehmen.

Aktive Veredelung

Die aktive Veredelung (engl. inward processing) ist gem. Art. 5 Nr. 16 UZK ein Zollverfahren und ein besonderes Verfahren nach Art. 210 Buchst. d) UZK. Eingeführte Waren, zumeist Rohstoffe oder Halbfertigprodukte, werden im Zollgebiet der EU sogenannten Veredelungsvorgängen unterzogen. Dabei muss geplant sein, die entstehenden Veredelungserzeugnisse dann wieder zu exportieren. Da die eingeführten Waren zur … wei­ter­le­sen

Alkohol

Die steuerrechtliche Definition von Alkohol wird anhand der sogenannten Kombinierten Nomenklatur vorgenommen. Alkohol im Sinne des Alkoholsteuergesetzes (AlkStG) sind gemäß § 1 Abs. 2 AlkStG: Waren der Positionen 2207 und 2208 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent sowie Waren der Positionen 2204, 2205 u nd 2206 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholgehalt … wei­ter­le­sen

Alkoholerzeugnisse

Alkoholerzeugnisse im Sinne des Alkoholsteuergesetzes (AlkStG) sind gem § 1 Abs. 2 AlkStG Alkohol und alkoholhaltige Waren Die steuerrechtliche Definition von Alkohol wird anhand der sogenannten Kombinierten Nomenklatur vorgenommen. Alkohol im Sinne des Gesetzes sind demnach: Waren der Positionen 2207 und 2208 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent sowie Waren der Positionen … wei­ter­le­sen

alkoholhaltige Waren

Bei den alkoholhaltigen Waren handelt es sich gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) um Waren, die nicht in das Kapitel 22 der Kombinierten Nomenklatur gehören, unter Verwendung von Alkohol hergestellt wurden oder Alkohol enthalten und deren Alkoholgehalt bei flüssigen Waren höher als 1,2 Volumenprozent oder bei nicht flüssigen Waren höher als 1 … wei­ter­le­sen

Alkoholsteuer

Der Alkoholsteuer unterliegen im deutschen Steuergebiet Alkohol und alkoholhaltige Waren (sogenannte Alkoholerzeugnisse). Die steuerrechtliche Definition von Alkohol wird anhand der sogenannten Kombinierten Nomenklatur vorgenommen. Alkohol im Sinne des Gesetzes sind demnach: Waren der Positionen 2207 und 2208 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent sowie Waren der Positionen 2204, 2205 u nd 2206 … wei­ter­le­sen